Allgemeine Unterrichtsbedingungen von Open Doors Tuition
Stand: 09.2026
1. Unterrichtsort und -zeit
Gruppenunterricht:
Der Unterricht findet wöchentlich in der Partnerinstitution (z.B. Schule oder Kita) statt. Raum und Unterrichtszeit werden durch Open Doors Tuition und die Partnerinstitution bestimmt. Ergänzende Lernförderung findet zu jeweils 45, 60 oder 90 Minuten mit maximal 6 Teilnehmenden pro Lehrkraft statt. Open Doors Tuition behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Kurse aufzulösen und mit anderen zusammenzulegen. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Einzelunterricht:
Der Unterricht findet nach Absprache regelmäßig zu jeweils 45, 60 oder 90 Minuten, i.d.R. in der Partnerinstitution statt.
2. Unterrichtsvergütung
Konto für Überweisungen:
Empfänger: Open Doors Tuition, IBAN: DE54 4306 0967 1226 4273 00, BIC: GENODEM1GLS (GLS)
Die monatliche Kursgebühr ist im Voraus, jeweils am 25. eines Monats für den Folgemonat fällig und kann entweder per Lastschrift oder per Überweisung beglichen werden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Bei Zahlungsverzug (u.a. Zurückweisung der Lastschrift) darf Open Doors Tuition für jede schriftliche Mahnung 5,00 € pauschalierter Mahnkosten berechnen.
Bei Einzelunterricht erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus aufgrund der geplanten Unterrichtseinheiten bei Vertragsabschluss. Ausgefallene Stunden können nach Absprache nachgeholt werden (s. 3. Unterrichtsausfall).
Der_die Vertragspartner_in hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Entgeltermäßigung bzw. ein Stipendium zu stellen. Ein angenommener Antrag gilt jeweils bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, solange der/die Schüler*in regelmäßig und konstruktiv am Unterricht teilnimmt.
3. Unterrichtsausfall/ Ferien und Feiertage
Gesetzliche Feiertage und Schulferien sind grundsätzlich unterrichtsfrei, soweit nichts anderes vereinbart wurde. In Monaten mit Schulferien (Winter-, Oster-, Sommer-, Herbst-, Weihnachtsferien) reduziert sich der Monatsbeitrag um jeweils ¼ pro ganzer Ferienwoche.
Wenn Open Doors Tuition Fehlzeiten (z.B. wegen Erkrankung der Lehrkraft) zu vertreten hat, wird der Unterricht soweit möglich nachgeholt oder das Unterrichtsentgelt anteilig zurückerstattet. Des Weiteren bemüht sich Open Doors Tuition bei einer Verhinderung der Lehrkraft um eine Vertretung.
Gruppenunterricht:
Das Unterrichtsentgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des_der Schüler_in in vollem Umfang fällig. Open Doors Tuition ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für Fehlzeiten, welche der_die Schüler_in zu vertreten hat, Ersatzstunden zu leisten. Gleiches gilt auch, wenn z.B. durch eine spontane Stundenplanänderung der Schule oder Exkursionen eine Teilnahme am Kurs nicht möglich war. Bei langfristigen Stundenplanänderungen der Schule besteht ein Sonderkündigungsrecht, welches 48 Stunden nach Mitteilung an Open Doors Tuition greift.
Einzelunterricht:
Das Unterrichtsentgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des_der Schüler_in in vollem Umfang fällig, wenn mit der Open Doors Tuition nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn ein Ersatztermin vereinbart wurde.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Gruppenunterricht:
Der Vertrag endet automatisch zum Ende des jeweiligen Schuljahres.
Darüber hinaus haben beide Vertragspartner_innen das Recht, ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
Einzelunterricht:
Der Vertrag endet automatisch nach der vereinbarten Anzahl (Paketpreis) an Unterrichtseinheiten bzw. zum individuell vereinbarten Datum.
Im Falle eines wichtigen Grundes gem. § 626 BGB ist eine außerordentliche Kündigung unter genauer Angabe der Kündigungsgründe jeweils zum 01. eines jeden Monats möglich. Jedwede Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
5. Versicherungsschutz und Haftung
Während der Teilnahme des_der Schüler_in am Unterricht gelten der Versicherungsschutz, die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes (i.d.R. Partnerorganisation: Schule oder Kita). Die Haftung von Open Doors Tuition für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf alle Fälle beschränkt, in denen Open Doors Tuition Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
6. Mitteilungspflichten des_der Vertragspartner_in
Der_die Vertragspartner_in verpflichtet sich, jegliche Änderung die eigene Person betreffend, wie etwa Namenswechsel, Änderung der Anschrift sowie ggf. Änderung von Ermäßigungsvoraussetzungen Open Doors Tuition unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7. Datenschutz und Fotorechte
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für die Bearbeitung einer Anfrage oder die Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist. Kund_innen von Open Doors Tuition haben das Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen und diese berichtigen, löschen und/oder sperren zu lassen.
Im Rahmen des Unterrichts werden gelegentlich Fotos und/oder Videos von den Teilnehmenden gemacht, wenn diese bzw. die jeweils Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis erteilt haben. Diese werden zur Erstellung von Kurspräsentationen, Teilnahmeurkunden und Newslettern sowie zur internen Kurs-Dokumentation von Open Doors Tuition verwandt. Wenn der_die Schüler_in oder die jeweils Erziehungsberechtigten mit der Aufnahme und oben beschriebenen Verwendung von Fotos/Videos grundsätzlich oder im Einzelfall nicht (mehr) einverstanden sind, kann dieses Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesem Fall löscht Open Doors Tuition so schnell wie möglich alle betreffenden Bildmaterialien.
8. Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.