1. Unterrichtsort und -zeit
Gruppenunterricht:
Der Unterricht findet wöchentlich zu jeweils 45 Minuten mit maximal 9 Teilnehmenden in der Schule/Kita statt. Raum und Unterrichtszeit werden durch die Schule/Kita bestimmt. Open Doors Tuition behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Kurse aufzulösen und mit anderen zusammenzulegen. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Einzelunterricht:
Der Unterricht findet nach Absprache regelmäßig zu jeweils 60 Minuten in der Schule/Kita oder in der Privatwohnung des_der Schüler_in statt.
2. Unterrichtsvergütung
Die Kursgebühr ist jeweils auf Rechnung am Monatsersten und spätestens bis zum dritten Werktag des Monats auf folgendes Konto zu entrichten:
Empfänger: Open Doors Tuition, IBAN: DE05 7002 2200 0020 2910 01, BIC: FDDODEMMXXX (Fidor Bank)
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Bei Zahlungsverzug darf Open Doors Tuition für jede schriftliche Mahnung 5,00 € pauschalierter Mahnkosten berechnen.
Der_die Vertragspartner_in hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Entgeltermäßigung zu stellen. Ein angenommener Antrag auf Entgeltermäßigung gilt jeweils bis zum Ende des laufenden Schuljahres.
3. Unterrichtsausfall/ Ferien und Feiertage
Wenn Open Doors Tuition Fehlzeiten (z.B. wegen Erkrankung der Lehrkraft) zu vertreten hat, wird der Unterricht soweit möglich nachgeholt. Des Weiteren bemüht sich Open Doors Tuition bei einer Verhinderung der Lehrkraft um eine Vertretung.
Gruppenunterricht:
Das Unterrichtsentgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des_der Schüler_in in vollem Umfang fällig. Open Doors Tuition ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für Fehlzeiten, welche der_die Schüler_in zu vertreten hat, Ersatzstunden zu leisten.
Einzelunterricht:
Das Unterrichtsentgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme des_der Schüler_in in vollem Umfang fällig, wenn mit der Lehrkraft nicht mindestens 4 Stunden vor Unterrichtsbeginn ein Ersatztermin vereinbart wurde. Ein Anspruch des_der Vertragspartner_in hierauf besteht nicht. Sofern der_die Schüler_in krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen kann, können die versäumten Stunden nach Absprache mit Open Doors Tuition in einem Zeitraum von max. 6 Monaten ab Vertragsbeginn nachgeholt werden.
Gesetzliche Feiertage und Schulferien sind grundsätzlich unterrichtsfrei.
4. Kündigung
Gruppenunterricht:
Der Vertrag endet automatisch zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres.
Darüber hinaus haben beide Vertragspartner das Recht, ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
Einzelunterricht:
Der Vertrag endet automatisch nach der vereinbarten Anzahl (Paketpreis) an Unterrichtseinheiten bzw. zum individuell vereinbarten Datum.
Im Falle eines wichtigen Grundes gem. § 626 BGB ist eine außerordentliche Kündigung unter genauer Angabe der Kündigungsgründe jeweils zum 01. eines jeden Monats möglich.
Jedwede Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
5. Versicherungsschutz und Haftung
Während der Teilnahme des_der Schüler_in am Unterricht, sowie bei Proben und Aufführungen innerhalb der Räumlichkeiten von Open Doors Tuition bzw. bei Partnerinstitutionen besteht für den_die Schüler_in keinerlei Versicherungsschutz. Es gelten in jedem Falle die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes. Die Haftung von Open Doors Tuition für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf alle Fälle beschränkt, in denen Open Doors Tuition Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
6. Mitteilungspflichten des_der Vertragspartner_in
Der_die Vertragspartner_in verpflichtet sich, jegliche Änderung die eigene Person betreffend, wie etwa Namenswechsel, Änderung der Anschrift sowie ggf. Änderung von Ermäßigungsvoraussetzungen Open Doors Tuition unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7. Datenschutz und Fotorechte
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert wie dies für die Bearbeitung einer Anfrage oder die Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist. Kund_innen von Open Doors Tuition haben das Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen und diese berichtigen, löschen und/oder sperren zu lassen.
Im Rahmen des Unterrichts werden gelegentlich Fotos von den Teilnehmenden gemacht. Diese werden ausschließlich den Eltern der jeweiligen Kurse mithilfe der Newsletter zur Ansicht geschickt sowie zur internen Kurs-Dokumentation von Open Doors Tuition verwandt.
Wenn der_die Schüler_in oder die jeweils Erziehungsberechtigten mit der Aufnahme und oben beschriebenen Weitergabe von Fotos grundsätzlich oder im jeweiligen Einzelfall nicht einverstanden sind, sind diese verpflichtet, dies Open Doors Tuition schriftlich mitzuteilen.
8. Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.